Für eRoller und eLastenräder gilt die StVO – bitte andere Verkehrsteilnehmende nicht behindern. eRoller dürfen auf öffentlichen kostenpflichtigen Stellflächen gebührenfrei parken. Nicht erlaubt: Gehwege, Hinterhöfe, Zufahrten und Halteverbotszonen. eLastenräder bitte nur an den vorgesehenen Standorten abstellen.
In 4 Schritten
So einfach geht's
Von der Registrierung bis zur ersten Fahrt – in wenigen Minuten startklar.
1
Profil anlegen
Einfach über die Website registrieren – für eRoller oder eLastenrad. In wenigen Minuten ist dein Profil startklar.
2
App laden
Die kostenlose Clara-App für iOS oder Android herunterladen – erhältlich im App Store und bei Google Play.
3
Führerschein
Sicherheit geht vor – Führerschein bequem digital validieren. Für eLastenräder ist keine Führerscheinvalidierung erforderlich.
4
Losfahren
Erste Buchung in der App vornehmen und direkt losfahren. Bei Fragen hilft der Kundenservice – rund um die Uhr.
Geschäftsgebiet
Über 300 Standorte in ganz Bonn
Unsere Fahrzeuge findest du an festen Standorten in der gesamten Bonner Innenstadt und darüber hinaus.
Die Stadtwerke Bonn haben Elektromobilität als wichtigen Baustein der Energiewende erkannt. Clara soll Bürgern ermöglichen, ökologisch nachhaltig und kostengünstig mobil zu sein. Die Akkus werden mit 100% Ökostrom geladen, um Feinstaub und Lärm in Bonn zu reduzieren.
Was ist „Clara"?
Clara ist das eRoller- und eLastenrad-Sharing der Stadtwerke Bonn. Mit über 250 Flexzonen für eRoller und mehr als 70 Standorten für eLastenräder findest du im gesamten Bonner Stadtgebiet ein passendes Fahrzeug.
Was ist das Besondere an Clara?
Die eRoller fahren mit 100% Ökostrom, ermöglichen emissionsfreie und leise Fahrten ohne Parkplatzstress. Besonderheit: Die Roller können zu zweit genutzt werden. Die eLastenräder bieten zusätzlich Transportmöglichkeiten – ganz ohne Führerschein.
Wer sind die Stadtwerke Bonn?
Ein kommunales Versorgungs-, Entsorgungs- und Nahverkehrsunternehmen, das sich für eine lebenswerte Stadtgesellschaft und Umwelt- und Klimaschutz einsetzt. Eigentümer ist zu 100% die Stadt Bonn.
Anmeldung
Was benötige ich zur Anmeldung?
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Für die eRoller benötigen Sie eine gültige Fahrerlaubnis (Pkw, Motorrad oder Kleinkraftrad), ausgestellt in Deutschland, einem EU-Mitgliedstaat, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island. Für die eLastenräder ist kein Führerschein erforderlich.
Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Klicken Sie im Anmeldefenster auf „Passwort vergessen" und geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten einen Link zum Zurücksetzen und können ein neues Passwort vergeben.
Wie lautet mein Benutzername bei Clara?
Ihr Benutzername ist die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich registriert haben.
Wie verifiziere ich meinen Führerschein?
Die Verifizierung erfolgt bequem digital direkt in der App. Alle notwendigen Schritte werden im Anmeldeprozess erklärt. Die Gebühr für die digitale Führerscheinvalidierung entfällt aktuell. Für eLastenräder ist keine Führerscheinvalidierung erforderlich.
App
Für welche Betriebssysteme ist die App geeignet?
Die App ist für Android und Apple verfügbar und kostenlos in den jeweiligen App-Stores downloadbar.
Was geschieht, wenn mein Smartphone während der Fahrt ausgeht?
Der Roller bleibt nicht stehen. Die Fahrtzeit wird weiterhin berechnet. Um die Miete zu beenden, kontaktieren Sie den Kundenservice unter 0241 95788 366.
Wie beende ich die Miete in der App?
Der eRoller muss sich in einer Flexzone befinden. Legen Sie beide Helme in die Helmbox, drücken Sie diese fest zu, und klicken Sie dann auf „Miete beenden".
Wie melde ich mich in der App an?
Verwenden Sie Ihren Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und das bei der Registrierung vergebene Passwort.
Wie kann ich ein Fahrzeug reservieren?
Wählen Sie ein Fahrzeug in der Nähe aus und klicken Sie auf „Reservieren". Das Fahrzeug ist dann 15 Minuten kostenfrei für Sie reserviert.
Fahren
Was muss ich für eine Fahrt mitbringen?
Für eRoller ist ein gültiger Führerschein erforderlich. Zwei Helme in verschiedenen Größen werden bereitgestellt. Für eLastenräder benötigen Sie keinen Führerschein.
Was muss ich vor der Fahrt beachten?
Prüfen Sie das Fahrzeug auf Schäden. Melden Sie entdeckte Schäden sofort über den „Schaden melden"-Button in der App, per Anruf oder E-Mail.
Wie bin ich während der Fahrt versichert?
Für die eRoller sind Sie haftpflichtversichert. Im Schadensfall zahlen Sie maximal 150 Euro Selbstbeteiligung, vorausgesetzt der Schaden ist nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für die eLastenräder besteht seitens der SWB keine Haftpflichtversicherung – hier greift gegebenenfalls Ihre persönliche Haftpflichtversicherung.
Wo darf ich fahren?
Sie können auf allen öffentlichen Straßen im Bonner Stadtgebiet und auf Landstraßen fahren – außer auf Kraftfahrtstraßen und Straßen, auf denen Krafträder verboten sind. Mieten und Rückgabe nur an festgelegten Standorten bzw. Flexzonen.
Wann ist die Zündung des eRollers aktiv?
Die eRoller sind sehr leise. Wenn Sie die Miete starten und das Display angeht, ist die Zündung aktiv.
Wann ist das eLastenrad aktiv?
Das eLastenrad ist aktiv, sobald das Schloss einen Signalton von sich gibt und vollständig entriegelt ist.
Wie funktioniert das Aufladen der eRoller und eLastenräder?
Bei 25% Akkuleistung erhält das Service-Team eine Akkutausch-Meldung. Der eRoller bzw. das eLastenrad wird dann nicht mehr als verfügbar angezeigt. Nach dem Austausch kann das Fahrzeug wieder ausgeliehen werden.
Wie lange reicht der Akku der eRoller?
In der Regel reicht 1% Akkuladung für ca. 1 km Fahrstrecke (für eine Person, nicht für steile Strecken). Kalkulieren Sie einen Puffer ein.
Hygiene und Desinfektion
eRoller werden nach jedem Akkutausch gründlich gereinigt. Alle Berührpunkte (Lenker, Schlüssel, Helm, Display) werden desinfiziert. In der Helmbox stehen Hygienehauben zur Verfügung. Für die eLastenräder gilt das Gleiche – mit Ausnahme der Helmboxen.
Parken
Kann ich den eRoller parken und später weiterfahren?
Ja, Sie können den eRoller jederzeit parken, ohne die Miete zu unterbrechen. Das Fahrzeug bleibt für Sie reserviert.
Wo darf ich den eRoller parken?
Parken Sie auf ausgewiesenen Motorrad-/Motorroller-Parkplätzen oder öffentlichen, kostenfreien Plätzen. Auch gebührenpflichtige Plätze (mit Parkscheibe/Parkschein) sind erlaubt. Nicht erlaubt: Tiefgaragen, private Parkplätze, Gehwege und Fahrradwege.
Wo darf das eLastenrad parken?
Die eLastenräder dürfen auf Gehwegen oder Parkplätzen geparkt werden. Bitte achten Sie darauf, dass durch den Standort des eLastenrades keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.
Abrechnung und Kosten
Was kostet die Anmeldung?
Die einmalige Anmeldegebühr beträgt 9,99 Euro. Aktuell wird die Anmeldegebühr nicht erhoben.
Was kostet die Fahrt?
eRoller: 1 Euro Freischaltung + 0,19 Euro/Min. eLastenräder: 3 Euro pro 30 Min. Es gibt verschiedene Pakete für Langzeitmieten.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Nutzungszeit. Das Entgelt wird bei Mietende fällig und entsprechend der gewählten Zahlungsmethode berechnet.
Zahle ich etwas, wenn ich Clara nicht nutze?
Nein, Sie zahlen nur bei tatsächlicher Nutzung.
Schaden / Unfall
Was mache ich bei Problemen mit der An- oder Abmietung?
Rufen Sie die Clara-Hotline unter 0241 95788 366 an. Die Service-Mitarbeiter helfen gerne weiter.
Was tue ich bei einem Unfall?
1. Prüfen Sie, ob Verletzungen vorliegen – falls ja, Rettungswagen rufen. 2. Bei Unfall, Diebstahl, Brand oder Zerstörung: Polizei rufen. 3. Fotografieren Sie die Schäden. 4. Beenden Sie die Miete und melden Sie den Schaden unter 0241 95788 366.
Was tun, wenn man einen Schaden entdeckt?
Prüfen Sie, ob der Schaden bereits in der App registriert ist. Falls nicht, tragen Sie ihn nach. So können Schäden klar zugeordnet und alle Nutzer geschützt werden.
Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Widerspruch gegen Datenverarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Sie können Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen und sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren.
Erfassung allgemeiner Informationen beim Websitebesuch Beim Zugriff auf unsere Website werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst (Browsertyp, Betriebssystem, Domainname des Internet-Service-Providers, IP-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet für den problemlosen Verbindungsaufbau, die reibungslose Nutzung, die Systemsicherheit und -stabilität sowie die Website-Optimierung.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr erforderlich sind, üblicherweise nach Beendigung der jeweiligen Sitzung.
Cookies Diese Website verwendet keine Cookies.
Externe Dienste Für die Registrierung und Anmeldung nutzen wir das Portal der Digital Mobility Solutions GmbH (MOQO). Bei Nutzung dieser Funktionen werden Sie auf portal.moqo.de weitergeleitet. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von MOQO.
Schriftarten Diese Website verwendet lokal gehostete Schriftarten. Es findet keine Verbindung zu externen Servern (z. B. Google) zum Laden von Schriftarten statt.
SSL-Verschlüsselung Zur Datensicherheit bei Übertragung werden aktuelle Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS verwendet.
Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) Sie haben das Recht, aus besonderen Gründen jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen, sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO basiert.
Empfänger eines Widerspruchs Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH Sandkaule 2, 53111 Bonn
Die Stadtwerke Bonn Verkehrsgesellschaft mbH (im Folgenden „SWB Bus und Bahn") bietet im Stadtgebiet Bonn die entgeltliche Nutzung von elektrisch betriebenen Rollern (eRoller) und elektrisch betriebenen Lastenrädern (eLastenrad) im Rahmen einer Kurzzeitmiete an, diese werden im Folgenden als „Mietfahrzeug" zusammengefasst. Über ein nach Registrierung des Kunden angelegtes Benutzerkonto kann der Kunde die Mietfahrzeuge der SWB Bus und Bahn mieten und nutzen. Vertragspartner der Verträge ist die SWB Bus und Bahn (hier: Clara), Sandkaule 2, 53111 Bonn, Deutschland. Detaillierte Informationen über Clara können auf der Internetseite unter www.clara-sharing.de abgerufen werden.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten sowohl für die mit der Registrierung des Kunden und Freischaltung des Benutzerkontos entstehende Vertragsbeziehung (Rahmenvertrag) als auch für die einzelnen Anmietungen der Mietfahrzeuge der SWB Bus und Bahn (Einzelmietverträge).
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird von der SWB Bus und Bahn ausdrücklich bestätigt. Neben diesen AGB kann die SWB Bus und Bahn ergänzende Bedingungen für die Nutzung der Mietfahrzeuge vorsehen.
2. Registrierung, Freischaltung und Verifizierung über die App oder Internetplattform
(1) Für die Nutzung der Mietfahrzeuge ist eine ordnungsgemäße Registrierung des Kunden über die Internetplattform oder App erforderlich. Hierfür füllt der Kunde das Online-Anmeldeformular vollständig aus und befolgt die Online-Hinweise zur Registrierung. Durch die Eingabe der Stammdaten (Angaben zur Person, ggf. Führerscheinnummer und Zahlungsdaten) und das Akzeptieren der AGB im Registrierungsprozess gilt die Registrierung als ordnungsgemäß abgeschlossen. Durch die anschließende Freischaltung des Benutzerkontos kommt ein Rahmenvertrag zustande, der allen nachfolgenden Einzelverträgen über die Anmietung von Mietfahrzeugen zugrunde liegt.
(2) Jeder Kunde darf sich nur einmal registrieren. Zur Registrierung zugelassen sind nur natürliche Personen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (im Folgenden „BGB"), die a. das 18. Lebensjahr vollendet haben, b. bei der Miete eines eRollers im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines Pkw, Motorrads oder Kleinkraftrades sind und die Fahrerlaubnis von der Bundesrepublik Deutschland bzw. von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island erteilt worden ist, oder als internationaler Führerschein in Verbindung mit dem jeweiligen nationalen Führerschein, sofern diese in der Bundesrepublik Deutschland zum Führen eines eRollers (Führerscheinklasse AM) berechtigen.
(3) Die Nutzung der eRoller setzt die Verifizierung des Vorhandenseins eines gültigen Führerscheins voraus. Die Verifizierung erfolgt über das Post-Ident-Verfahren. Der Anmeldeprozess erläutert alle notwendigen Schritte des Post-Ident-Verfahrens zur Führerscheinvalidierung. Die SWB Bus und Bahn behält sich das Recht vor, den Kunden jederzeit zur Durchführung eines erneuten Verifizierungsprozesses aufzufordern. Sollte der Kunde dem nicht nachkommen, kann die SWB Bus und Bahn das Benutzerkonto bis zur erfolgten Verifizierung sperren.
(4) Die relevanten Vertragsdaten im Benutzerkontobereich auf der Internetseite der SWB Bus und Bahn bzw. in der App sind vom Kunden eigenverantwortlich aktuell zu halten bzw. zu ergänzen. Hierzu zählen insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer, die hinterlegten Zahlungsverbindungen und etwaige Einschränkungen der Fahrberechtigung.
3. Smartphone-App
(1) Die SWB Bus und Bahn stellt dem Kunden eine Smartphone-App (im Folgenden „App") unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Die App ist für die aktuellen Betriebssysteme Android und Apple verfügbar und steht im jeweiligen Store zum kostenlosen Download bereit. Zur Nutzung der App benötigt der Kunde seine persönlichen Anmeldedaten (Benutzername und Passwort). Die SWB Bus und Bahn behält sich das Recht vor, die App jederzeit technisch und inhaltlich zu ändern. Die SWB Bus und Bahn verpflichtet sich nicht dazu, für alle verfügbaren Endgeräte beziehungsweise Betriebssysteme eine App bereitzustellen.
(2) Über die App erhält der Kunde eine Übersicht aller verfügbaren Mietfahrzeuge an den definierten Stationen. Reservierungen und Anmietungen der Mietfahrzeuge erfolgen ausschließlich über die App.
(3) Die Nutzung der App ist nur für registrierte Nutzer zulässig. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine unberechtigte Nutzung auf seinem Endgerät unterbleibt.
4. Reservierung und Anmietung
(1) Nach erfolgreicher Registrierung und Verifizierung gemäß Ziffer 2 kann der Kunde per App ein beliebiges Mietfahrzeug der SWB Bus und Bahn reservieren und anmieten, sofern dieser verfügbar ist und insbesondere nicht durch einen anderen Kunden reserviert bzw. an diesen vermietet ist und keine technischen oder betrieblichen Gründe der Vermietung entgegenstehen. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird von der SWB Bus und Bahn nicht ausgesprochen. Die SWB Bus und Bahn ist insbesondere berechtigt, die Nutzung von Mietfahrzeugen vorübergehend komplett auszuschließen (z.B. aufgrund von widrigen Witterungsbedingungen).
(2) Die aktuelle maximale Reservierungszeit beträgt 15 Minuten. Wird ein reserviertes Mietfahrzeug nicht innerhalb der reservierten Zeit vom Kunden angemietet, wird das Mietfahrzeug wieder zur Benutzung für alle Kunden freigegeben.
5. Beendigung der Einzelmietverträge und Rückgabe
(1) Der jeweilige Einzelmietvertrag wird durch den Kunden grundsätzlich über die App beendet. Etwas anderes gilt nur, sofern SWB Bus und Bahn die Beendigung des Einzelmietvertrages selbst durchführt oder der Akku gem. Ziff. 6 Abs. 3 leer ist.
(2) Nach Beendigung des Einzelmietvertrags sind die Mietfahrzeuge unverzüglich ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn a. die Mietfahrzeuge in einer der App gekennzeichneten Zonen unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung abgestellt werden, b. am gewählten Abstellort eine Mobilfunkverbindung herstellbar ist, c. bei den eRollern beide Helme in dem Topcase deponiert wurden, d. das Topcase (eRoller) ordnungsgemäß verschlossen wurde und e. das Ende der Miete durch App-Pop-up oder E-Mail-Benachrichtigung bestätigt wurde.
6. Nutzungsbestimmungen und Nutzungsdauer
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Interessen der SWB Bus und Bahn zu achten und die vertragsgemäße Nutzung insbesondere im Hinblick auf die konkreten Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die konkreten Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten ergeben sich insbesondere aus der Anlage „Nutzungsbestimmungen".
(2) Die örtliche Nutzungsmöglichkeit ist auf Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis beschränkt. Etwaige konkrete Grenzen ergeben sich aus der Kartenansicht in der App.
(3) Die vertraglich geschuldete Nutzungsmöglichkeit ist auf die Akkulaufzeit des angemieteten Mietfahrzeugs beschränkt. Der Einzelmietvertrag endet automatisch in dem Zeitpunkt, in dem der Akku des angemieteten Mietfahrzeugs leer ist. Der Ladezustand wird dem Kunden im Tachobereich des eRollers oder auch auf dem Display des eLastenrades und in der App angezeigt.
7. Verstöße gegen die Nutzungsvereinbarung und die allgemeine Rechtsordnung
(1) Verstöße gegen die Nutzungsvereinbarung und die allgemeine Rechtsordnung führen grundsätzlich zur Schadenersatzpflicht gem. Ziff. 9, soweit der SWB Bus und Bahn ein Schaden entstanden ist.
(2) Bei besonders erheblichen schuldhaften Verstößen gegen die Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten gemäß der Anlage „Nutzungsbestimmungen" ist die SWB Bus und Bahn zusätzlich berechtigt, weitergehende Rechtsfolgen an das Vorliegen des Verstoßes zu knüpfen. Die besonders erheblichen Verstöße gehen aus der Anlage „erhebliche Verstöße gegen Nutzungsbestimmungen" abschließend hervor.
(3) Von Ordnungsbehörden festgesetzte Bußgelder hat der Kunde unverzüglich an die Ordnungsbehörde zu entrichten. Die Entrichtung eines Bußgeldes entbindet den Kunden nicht von etwaigen sonstigen rechtlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der SWB Bus und Bahn oder Dritten.
(4) Die vorgenannten Bestimmungen berühren nicht das Recht des Versicherers zur Versagung oder Einschränkung des Versicherungsschutzes wegen Obliegenheitsverstößen gegenüber dem Versicherer.
8. Haftung des Kunden und Versicherungsschutz
(1) Bei Nutzung eines eRollers ist die Haftung gegenüber Dritten grundsätzlich über die Kfz-Haftpflicht-Versicherung des jeweiligen eRollers abgedeckt. Der Versicherungsschutz entspricht den üblichen Bedingungen der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für Fahrzeug-Versicherungen. Verletzungen von Obliegenheiten gegenüber dem Versicherer können zur Versagung des Deckungsschutzes führen. Maßgeblich sind insofern die Bedingungen des Versicherers. Im Fall einer Haftung des Kunden und Versagung des Versicherungsschutzes stellt der Kunde die SWB Bus und Bahn von sämtlichen Forderungen Dritter frei.
(2) Bei Nutzung eines eLastenrades ist die Haftung gegenüber Dritten nicht über eine Versicherung der SWB Bus und Bahn abgedeckt. Es wird ausdrücklich empfohlen eine Privat-Haftpflichtversicherung vorzuhalten, die die Haftung bei Nutzung von eLastenrädern mitabdeckt.
(3) Es besteht kein Versicherungsschutz, der die Schadenersatzpflicht des Fahrers (Kunde) gegenüber dem Halter (SWB Bus und Bahn) abdeckt. Die Schadenersatzpflicht des Kunden gegenüber der SWB Bus und Bahn ergibt sich aus Ziff. 9 dieser Bedingungen.
9. Schadenersatzpflicht des Kunden gegenüber SWB Bus und Bahn
(1) Der Kunde haftet grundsätzlich für sämtliche wenigstens fahrlässig verursachte Schäden, die der SWB Bus und Bahn durch die vertragswidrige Nutzung oder sonstige Verstöße gegen die Rechtsordnung entstehen.
(2) Die SWB Bus und Bahn ist berechtigt, für ihre Aufwendungen zur Beseitigung des Verstoßes Service- und Aufwandspauschalen gemäß der Anlage „Service- und Aufwandspauschalen bei Verstößen" zu erheben. Die Möglichkeit des Nachweises darüber, dass der SWB Bus und Bahn kein oder nur ein geringerer Aufwand zur Beseitigung des Verstoßes entstanden ist, bleibt unberührt. SWB Bus und Bahn kann den Ersatz eines weitergehenden Schadens verlangen, soweit SWB Bus und Bahn nachweist, dass ein höherer Schaden, entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt von der Erhebung einer Service- und Aufwandspauschale unberührt.
(3) Bei Sachschäden am Mietfahrzeug und mitvermietetem Zubehör über 150,00 EUR wird die Schadenersatzpflicht grundsätzlich auf einen Betrag von 150,00 EUR begrenzt. Etwaige Service- und/oder Aufwandspauschalen gemäß der Anlage „Service- und Aufwandspauschalen" können jedoch zusätzlich erhoben werden.
(4) Die Begrenzung der Schadenersatzpflicht gemäß Absatz 3 gilt nicht, sofern dem Nutzer wenigstens ein Verstoß gemäß der Anlage „erhebliche Verstöße gegen die Nutzungsbestimmungen" nachgewiesen werden kann und dieser Verstoß im örtlichen und/oder zeitlichen Zusammenhang mit dem Schadenfall steht (auflösende Bedingung gem. § 158 Abs. 2 BGB). Eine Kausalität zwischen Pflichtverstoß und Schaden ist für die den Eintritt der auflösenden Bedingung nicht erforderlich.
10. Haftung der SWB Bus und Bahn
(1) Die SWB Bus und Bahn haftet nur a. bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; und/oder b. wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) beruht, wobei Kardinalpflichten solche Pflichten sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; also die wesentlichen Vertragspflichten; und/oder c. wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
(2) Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertragszwecks typischerweise gerechnet werden muss. Der Höhe nach ist die Haftung für Schäden die durch leicht fahrlässiges Verhalten aufgrund der Verletzung einer Kardinalpflicht entstehen auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(3) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der SWB Bus und Bahn.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11. Entgelt- und Zahlungsbedingungen
(1) Dem Kunden werden die Preise gemäß zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Preisblatt (einsehbar auf der Internetseite der SWB Bus und Bahn sowie in der App) in Rechnung gestellt. Diese verstehen sich in Euro und inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt gemäß der tatsächlichen Nutzungszeit im Minutentakt. Jede angefangene Minute wird vom System als volle Minute bewertet und abgerechnet, wobei zwischen einem Fahrt- und einem Parktarif differenziert wird. Um den günstigeren Parktarif zu erhalten, muss der Kunde eine Fahrtunterbrechung mittels App anzeigen. Tagestarife werden über den im Preisblatt vermerkten Preis pauschal abgerechnet.
(3) Das Entgelt wird mit Beendigung des Einzelmietvertrags fällig.
(4) Zahlungen erfolgen nach der gewählten Zahlungsmethode. Der Kunde hat für ausreichende Deckung seines Zahlungsmittels zu sorgen. Sofern eine Zahlung mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden kann, kann SWB Bus und Bahn den dadurch entstandenen Schaden dem Kunden in Rechnung stellen, es sei denn der Kunde weist nach, dass der SWB Bus und Bahn kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
12. Laufzeit, Kündigung und Sperrung des Benutzerkontos
(1) Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Kündigung durch die SWB Bus und Bahn liegt insbesondere vor, a. wenn nicht unerhebliche Forderungen der SWB Bus und Bahn trotz Mahnungen nicht ausgeglichen wurden, b. bei mangelnder Mitwirkung bei der Klärung von Schadensfällen, c. bei Blockierung eines Mietfahrzeuges durch andauerndes, wiederholtes Reservieren ohne Anmietung, d. bei Fahrten die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stattfinden, e. bei Überlassen des eigenen Accounts an unberechtigte Dritte, f. bei Vorliegen von mindestens 3 sonstigen Verstößen gem. Anlage „erhebliche Verstöße gegen die Nutzungsbestimmungen".
(3) Als mildere Maßnahme zur außerordentlichen Kündigung des Rahmenvertrags kann die SWB Bus und Bahn das Benutzerkonto vorübergehend sperren und den Kunden so an weiteren Anmietungen hindern bis der Kündigungsgrund nach Absatz 2 entfallen ist.
(4) Etwaige ungenutzte Freiminuten verfallen ersatzlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung.
13. Aufrechnung, Abtretung, Übertragung von Rechten und Pflichten
(1) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um von SWB Bus und Bahn anerkannte, unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt.
(2) SWB Bus und Bahn kann Ihre Ansprüche gegen den Kunden jederzeit an Dritte zwecks Forderungseinzugs abtreten (Inkassodienst).
(3) Die SWB Bus und Bahn ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
14. Änderungen der AGB
(1) SWB Bus und Bahn ist berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen, es sei denn, das ist für die Kunden nicht zumutbar. Hierzu benachrichtigt SWB Bus und Bahn ihre Kunden rechtzeitig über die Änderungen per In-App-Benachrichtigung und veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite. Fehlt es an einem Widerspruch des Kunden bezüglich der Änderungen der AGB, der innerhalb von einem Monat nach der Benachrichtigung erfolgen muss, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. In der Benachrichtigung wird der Kunde auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist ausdrücklich hingewiesen.
(2) Im Falle des fristgerechten Widerspruchs des Kunden gegen die Änderung oder Ergänzung der AGB ist SWB Bus und Bahn berechtigt, den Rahmenvertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
15. Schlussbestimmungen
(1) Sofern der Kunde als Verbraucher seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland hat, ist Bonn ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Rechtsbeziehung. Im Übrigen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf diese Rechtsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Internationalen Privatrechts Anwendung.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder/und undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die wirksame und/oder durchführbare Bestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie von der Unwirksamkeit und/oder Undurchführbarkeit zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmen- oder Einzelvertrages gewusst hätten und die der beabsichtigten Regelung möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
(4) Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für eine Änderung der Schriftformklausel selbst.
Anlage: Nutzungsbestimmungen
Zur vertragsgemäßen Nutzung hat der Kunde insbesondere folgende Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten während der Vertragslaufzeit zu beachten. Der Bestand sonstiger vertraglicher Obliegenheiten und Pflichten sowie die Einhaltung sonstiger allgemeiner Rechtsgrundsätze bleiben unberührt.
Während der Mietzeit
Vor Fahrtantritt hat der Kunde sich von der Verkehrssicherheit der Mietfahrzeuge, insbesondere durch eine Sichtprüfung der Reifen, zu überzeugen. Ist die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet, dürfen die Mietfahrzeuge nicht bewegt werden.
Erkennbare Schäden/Mängel müssen mit der auf der App angezeigten Schadensliste abgeglichen werden. Festgestellte Mängel/Schäden sind der SWB Bus und Bahn vor Fahrtantritt mittels App zu melden. Mit Ausnahme bereits gemeldeter Vorschäden gelten die Mietfahrzeuge als optisch und - soweit vor Fahrtantritt beurteilbar - technisch einwandfrei, wenn der Kunde keine Neuschäden meldet.
Bei auftretenden Mängeln, technischen Störungen oder sonstigen dem mietvertraglichen Gebrauch entgegenstehenden Störungen hat der Kunde den Kundenservice unverzüglich telefonisch zu informieren.
Der Kunde hat mit dem Mietfahrzeug sorgsam umzugehen, insbesondere Sitze und Helm nicht grob zu verschmutzen.
Eigenmächtige Reparaturen am Mietfahrzeug sind nicht gestattet.
Während der Dauer des Einzelmietvertrages erfolgt kein Austausch oder Aufladen des Akkus durch SWB Bus und Bahn. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, den Akku eigenständig aufzuladen oder auszutauschen.
Der Kunde hat nach Beendigung der Mietzeit anhand der App sicherzustellen, dass die Beendigung der Mietzeit tatsächlich erfolgt ist und technisch im System bestätigt ist.
Der Kunde hat auf Verlangen von SWB Bus und Bahn jederzeit den genauen Standort des Mietfahrzeugs mitzuteilen und die Besichtigung des Mietfahrzeugs zu ermöglichen, dies gilt insbesondere bei Mietvorgängen, die über einen Zeitraum von 24 Stunden hinausgehen.
Der Kunde hat SWB Bus und Bahn unverzüglich zu melden, falls das Mietobjekt beschädigt, entwendet oder in anderer Weise von einer Person als dem Kunden verwendet wird.
Der Kunde darf Gegenstände, die zur Fahrzeugausstattung gehören und nicht während der Dauer des Einzelmietverhältnisses verbraucht wurden (z.B. Hygienehauben), nicht aus dem Mietfahrzeug entfernen.
Während der Fahrt
Der Kunde hat auf eine sichere verkehrsgemäße Fahrweise zu achten.
Der Kunde hat beim Fahren eines eRollers seine gültige Fahrerlaubnis mitzuführen.
Der Kunde darf das Fahrzeug nicht führen, wenn er unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰.
Fahrten auf der Autobahn sind nicht gestattet.
Der Kunde darf das Fahrzeug nicht führen zum Zwecke von Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen, Rennen jeder Art, Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder zum Zwecke der gewerblichen Personenbeförderung.
Der Kunde darf das Fahrzeug nicht führen zum Zwecke des Transports von Gegenständen oder Stoffen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form und/oder ihres Gewichts die Substanz und/oder die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnten.
Der Kunde darf das Fahrzeug nicht führen zur Begehung von Straftaten.
Der Kunde darf das Fahrzeug nicht führen zum Transport leicht entzündlicher, giftiger oder sonstiger gefährlicher Stoffe.
Der Kunde darf das Fahrzeug nicht führen zur Beförderung von mehr als zwei Personen (einschließlich des Kunden).
Der Kunde darf den eRoller nicht führen zur Beförderung von Personen und/oder Ladegut mit einem Gesamtgewicht von mehr als 140 kg (Körpergewicht aller Personen plus Ladung) oder 100 kg Sattelgewicht sowie zusätzliche 100 kg für die Transportboxen der eLastenräder.
Der Kunde darf den eRoller nicht führen zur Beförderung von Kindern, die das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch die Beförderung von Kindern, die noch nicht kräftig genug sind, um sich am Haltegriff alleine festhalten zu können, ist – unabhängig vom Alter des Kindes – untersagt. Bei den eLastenrädern dürfen nicht mehr als eine Person (einschließlich des Kunden) befördert werden (Ausnahme: Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres in den Transportboxen; in diesem Fall sind die Kinder mit dem dafür vorgesehenen Gurt anzuschnallen).
Bei Fahrtunterbrechungen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass das Mietfahrzeug und das Zubehör vor Diebstahl und Beschädigungen geschützt sind.
Verhalten bei einem Schadenfall
Nach einem Verkehrsunfall, Diebstahl, Brand oder sonstigen Zerstörungen oder Beschädigungen ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder neben dem Mietfahrzeug fremdes Eigentum beschädigt ist. Die Polizei und/oder Feuerwehr ist darüber zu informieren, dass das Unfallfahrzeug ein Elektrofahrzeug ist.
Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sich als Unfallbeteiligter aufgrund unfallbedingter Verletzungen berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt oder entfernt wird.
Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde ein Schuldanerkenntnis erst nach vorheriger Zustimmung der SWB Bus und Bahn abgeben.
Eine gütliche/private Einigung mit den an der Entstehung des Schadens beteiligten Personen (z.B. Unfallgegner) ist in jedem Fall verboten.
Der Kunde ist verpflichtet, die SWB Bus und Bahn zunächst unverzüglich telefonisch, unter der Servicenummer 0241 957 883 66, über Schadensereignisse zu informieren.
SWB Bus und Bahn innerhalb weniger Tage spätestens am dritten Tag nach dem Unfall über alle Einzelheiten in Textform, unter Ausschluss von SMS oder Messengerdiensten (WhatsApp, Threema, Signal etc.), vollständig und sorgfältig zu unterrichten.
Auch im Falle eines Unfalls ist das Mietfahrzeug gemäß Ziffer 5 Abs. 2 ordnungsgemäß zurückzugeben, wenn und soweit der Kunde körperlich dazu in der Lage ist. Ist das Mietfahrzeug nicht mehr verkehrstüchtig, hat die Rückgabe nach Absprache mit der SWB Bus und Bahn zu erfolgen. Eine Fortsetzung der Fahrt ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der SWB Bus und Bahn zulässig.
Anlage: Erhebliche Verstöße gegen Nutzungsbestimmungen
Erhebliche Verkehrsverstöße
Der Kunde führt das Mietobjekt unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen. Hierbei ist unerheblich, ob es sich um eine legale berauschende Substanz handelt.
Der Kunde führt den eRoller ohne aktuelle Fahrerlaubnis.
Der Kunde führt das Mietobjekt auf der Autobahn.
Der Kunde entflieht vorsätzlich einer Polizeikontrolle.
Der Kunde überschreitet die zulässige örtliche Geschwindigkeit über 20 %.
Der Kunde führt das Mietobjekt entgegen der Beachtung der verkehrsrechtlichen Sorgfaltspflicht ohne Licht.
Der Kunde fährt den eRoller verkehrswidrig auf Fahrrad- und Fußgängerwegen.
Der Kunde zeigt während der Mietzeit rücksichtsloses und/oder gefährliches Verkehrsverhalten. Dies ist insbesondere bei verkehrswidrigem Fahrverhalten gegeben, bei dem der Kunde fremde Rechtsgüter (Gesundheit, Eigentum o.ä.) gefährdet.
Erhebliche Verstöße im Vertragsverhalten
Der Kunde täuscht arglistig über wesentliche Personendaten, die Grundlage für die Vertragsdurchführung und Erteilung der Nutzungsberechtigung sind. Hierzu zählen insbesondere Namen, Anschrift, Kontodaten und Fahrerlaubnis.
Der Kunde überlässt die Mietobjekte an einen Dritten. Hierzu zählt auch das schuldhafte Ermöglichen einer unberechtigten Nutzung der Mietobjekte z.B. durch das Versäumen der Mietbeendigung oder die verspätete Meldung bei einer Entwendung des Mietobjektes während der Mietzeit.
Erhebliche Verstöße bei Unfallsachverhalten
Der Kunde täuscht arglistig über wesentliche Umstände eines Schadenfalles.
Der Kunde versäumt schuldhaft die ordnungsgemäße Meldung eines Verkehrsunfalles.
Der Kunde meldet einen Unfallsachverhalt mit Personen- und/oder Sachschaden schuldhaft nicht der Polizei und/oder entfernt sich unerlaubt vom Unfallort, bevor eine Unfallaufnahme der Polizei erfolgen konnte.
Der Kunde gibt schuldhaft keine Schilderung zum Unfallsachverhalt, obwohl eine Mahnung mit Fristsetzung erfolgte, und auf etwaige Rechtsfolgen der weiteren schuldhaften Säumnis hingewiesen wurde.
Der Kunde nimmt eigenmächtig Verhandlungen zur Erstattungshöhe von Schäden vor.
Anlage: Service- und Aufwandspauschalen
Die SWB Bus und Bahn ist gem. Ziff. 9 Abs. 2 der AGB berechtigt, folgende Service- und Aufwandspauschalen zu erheben:
Schuldhafter Verlust/Beschädigung des gemieteten Helms: 75,00 EUR
Anfahrt des Serviceteams zum Standort des Mietfahrzeuges, wenn die Anfahrt durch Verschulden des Kunden erforderlich wurde: 50,00 EUR
Eine ordnungsgemäße Rückgabe gem. Ziff. 5 Abs. 2 der AGB durch den Kunden schuldhaft erfolgte nicht: 50,00 EUR
Bearbeitungsgebühren bei mit der Nutzung des Mietfahrzeuges in Zusammenhang stehenden Ordnungswidrigkeiten: 50,00 EUR