Sie erfüllen alle Voraussetzungen, wenn …
- Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines Pkw, Motorrads oder Kleinkraftrades sind und
- die Fahrerlaubnis von der Bundesrepublik Deutschland bzw. von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Lichtenstein, Norwegen oder Island erteilt worden ist, oder als internationaler Führerschein in Verbindung mit dem jeweiligen nationalen Führerschein, sofern diese in der Bundesrepublik Deutschland zum Führen eines E-Rollers berechtigen.