Wie immer gilt natürlich die StVO. Am besten Sie parken den E-Roller auf einem dafür ausgewiesenen Motorrad- oder Motorrollerparkplatz oder einem anderen öffentlichen und entgeltfreien Parkplatz. Unsere Clara-Roller dürfen ebenso auf öffentlichen zahlungspflichtigen Stellplätzen abgestellt werden. Zum Beispiel Parkplätze, die eine Parkscheibe oder einen Parkschein erfordern. Achtung: Das gilt nicht für Tiefgaragen oder Parkplätze von privaten Betreibern!
Bitte achten Sie stets darauf die E-Roller in Fahrtrichtung abzustellen und darauf andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern. Gehwege und Fahrradwege sind natürlich Tabu.