Wie immer gilt natürlich die StVO. Am besten Sie parken den E-Roller auf einem dafür ausgewiesenen Motorrad- oder Motorrollerparkplatz oder einem anderen öffentlichen und entgeltfreien Parkplatz. Unsere Clara-Roller dürfen ebenso auf öffentlichen zahlungspflichtigen Stellplätzen abgestellt werden. Zum Beispiel Parkplätze, die eine Parkscheibe oder einen Parkschein erfordern. Achtung: Das gilt nicht für Tiefgaragen oder Parkplätze von… Continue reading Wo darf ich den E-Roller parken?