Wo darf ich den E-Roller parken?

Wie immer gilt natürlich die StVO. Am besten Sie parken den E-Roller auf einem dafür ausgewiesenen Motorrad- oder Motorrollerparkplatz oder einem anderen öffentlichen und entgeltfreien Parkplatz. Unsere Clara-Roller dürfen ebenso auf öffentlichen zahlungspflichtigen Stellplätzen abgestellt werden. Zum Beispiel Parkplätze, die eine Parkscheibe oder einen Parkschein erfordern. Achtung: Das gilt nicht für Tiefgaragen oder Parkplätze von… Continue reading Wo darf ich den E-Roller parken?

Kann ich den E-Roller parken und später damit weiterfahren?

Sie können unsere Clara-Roller jederzeit parken ohne dabei die Miete zu unterbrechen. Schließen Sie dazu die Helmbox in der App ab. Der E-Roller bleibt für Sie reserviert.

Startguthaben für BonnNatur-Strom Kunden

Sie sind bereits BonnNatur-Strom Kunde? Dann profitieren Sie nach Ihrer Registrierung für das Clara E-Roller Sharing von 15 Euro Startguthaben. Tragen Sie hierfür nach abgeschlossener Registrierung bitte folgende Daten in das Kontaktformular ein:

Nach erfolgreicher Verifizierung durch unserer Team erhalten Sie eine Gutschrift in Ihrem Clara Kundenkonto.

 

Sie Sind noch kein BonnNatur-Strom Kunde? Dann schließen hier einen BonnNatur-Strom Vertrag ab und profitieren Sie von einem unserer Angebote.

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